Die "bedarfsgebundenen Kosten" umfassen sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Bedarf an Energie stehen, jedoch nicht direkt mit dem Betrieb der Energieerzeugungsanlage verbunden sind. Hierzu gehören:
Bezugskosten für Endenergien: Kosten für den Fremdbezug von Endenergien, die nicht durch die eigene Energieerzeugungsanlage abgedeckt werden. Ein Beispiel hierfür sind die Beschaffungskosten für Fremdstrombezug.
Kosten für Emissionen: Kosten die für die von der Endenergie erzeugten CO2-Emissionen anfallen.
Die Berücksichtigung dieser "bedarfsgebundenen Kosten" ist entscheidend für eine umfassende finanzielle Bewertung von Energiekonzepten und ermöglicht eine präzise Analyse der Gesamtkosten im Betrachtungszeitraum. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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